§ 10d Änderungsmöglichkeit Verlustrücktragsjahr
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30.04.2008, 21:05
Beitrag: #1
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§ 10d Änderungsmöglichkeit Verlustrücktragsjahr
Bitte nehmt mir mein Brett vom Kopf bevor ich mich in etwas verrenne:
Sachverhalt: 2003 wurden Verluste erzielt. Davon wurden 50.000 nach 2002 zurückgetragen und 10.000 auf den 31.12.2003 als vortragsfähig festgestellt. Der Verlustfeststellungsbescheid 31.12.2003 ist angefochtenen. Bei der Bearbeitung fiel auf, dass insgesamt 25.000 zuviel Verluste berücksichtigt worden sind. Problem: Der Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2003 wurde verbösernd auf 0,00 € runtergeschraubt. Gleichzeitig wurde der Einkommensteuerbescheid 2002 (Verlustrücktragsjahr) geändert und nun dort auch 15.000 € weniger Verlust berücksichtigt. Ich bin der Meinung, der Einkommensteuerbescheid 2002 hätte nicht mehr geändert werden dürfen (Pech fürs FA). Es gibt m.E. keine Korrekturvorschrift. Sowohl ESt-Bescheid 2002 als auch ESt-Bescheid 2003 waren bestandskräftig. § 10d Abs. 1 EStG greift m.E. nicht, da der ESt-Bescheid 2002 dem Grund nach nicht mehr änderbar war. Bin ich jetzt völlig auf dem Holzweg? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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§ 10d Änderungsmöglichkeit Verlustrücktragsjahr - Kiharu - 30.04.2008 21:05
RE: § 10d Änderungsmöglichkeit Verlustrücktragsjahr - Petz - 30.04.2008, 21:42
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