Verlustrücktrag bei beschränkter Steuerpflicht
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30.04.2008, 08:17
Beitrag: #5
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RE: Verlustrücktrag bei beschränkter Steuerpflicht
Nein ... 2005 war eine "ganz normale " steuererklärung für unbeschränkt steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, ordentlich Progressionsvorbehalt un ein bischen Verlust aus V+V.
2006 halt beschränkt Steuerpflichtig und auch hier wurde eine Steuererklärung gefertigt. Ich bin ja auch der Meinung, dass der Rücktrag gehen müsste .. bin dann aber über den § 50 Abs. 2 EStG gestoplert und der hat mich ganz durcheinander gebracht. Hatte den so gelesen, dass es auf die Beschränkte steuerpflicht im Verlustzeitraum ankommt ... tja.. beim nochmaligem lesen würde ich den nun auch so verstehen wie Sie. Herzlichen Dank also für das augen öffnen :-) lieben Gruß, Jive |
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Verlustrücktrag bei beschränkter Steuerpflicht - Jive - 29.04.2008, 16:05
RE: Verlustrücktrag bei beschränkter Steuerpflicht - showbee - 29.04.2008, 16:28
RE: Verlustrücktrag bei beschränkter Steuerpflicht - Jive - 29.04.2008, 17:33
RE: Verlustrücktrag bei beschränkter Steuerpflicht - showbee - 29.04.2008, 17:57
RE: Verlustrücktrag bei beschränkter Steuerpflicht - Jive - 30.04.2008 08:17
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RE: Verlustrücktrag bei beschränkter Steuerpflicht - Jive - 30.04.2008, 11:47
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