29.04.2008, 16:05
Huhu :-)
Ich knabber grad ein einer Fragestellung und finde nicht so richtig greifbares für meinen Sachverhalt :
2006 : Beschränkte steuerpflicht in D und Verluste aus V+V
2005: Unbeschränkt steuerpflichtig und einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, das in 2006 vermietete Haus wurde noch teilweise selber genutzt .. dann vermietet.. ebenfalls mit verlust.
Meine Frage ist jetzt, ob ich den Verlust 2006 nach 2005 rücktragen kann.
Grundsätzlich ist 10d ja anwendbar .. nur finde ich nirgens etwas wie der spass abläuft, wenn man im Vorjahr unbeschränkt steuerpflichtig war.
In § 50 ESG finde ich zu diesem Fall auch nix... nur wie es läuft, wenn man im Vorjahr auch beschränkt steuerpflichtig war ( Abs. 3 und 5).
Meinem Gefühl nach müsste der Rücktrag möglich sein.. nu das finde ich leider grade nirgens expressis verbis.
Habe ich lediglich tomaten auf den augen??
liebe Grüße, Jive
Ich knabber grad ein einer Fragestellung und finde nicht so richtig greifbares für meinen Sachverhalt :
2006 : Beschränkte steuerpflicht in D und Verluste aus V+V
2005: Unbeschränkt steuerpflichtig und einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, das in 2006 vermietete Haus wurde noch teilweise selber genutzt .. dann vermietet.. ebenfalls mit verlust.
Meine Frage ist jetzt, ob ich den Verlust 2006 nach 2005 rücktragen kann.
Grundsätzlich ist 10d ja anwendbar .. nur finde ich nirgens etwas wie der spass abläuft, wenn man im Vorjahr unbeschränkt steuerpflichtig war.
In § 50 ESG finde ich zu diesem Fall auch nix... nur wie es läuft, wenn man im Vorjahr auch beschränkt steuerpflichtig war ( Abs. 3 und 5).
Meinem Gefühl nach müsste der Rücktrag möglich sein.. nu das finde ich leider grade nirgens expressis verbis.
Habe ich lediglich tomaten auf den augen??
liebe Grüße, Jive