Steuerberater

Normale Version: Verlustr�cktrag bei beschr�nkter Steuerpflicht
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Huhu :-)

Ich knabber grad ein einer Fragestellung und finde nicht so richtig greifbares f�r meinen Sachverhalt :

2006 : Beschr�nkte steuerpflicht in D und Verluste aus V+V

2005: Unbeschr�nkt steuerpflichtig und eink�nfte aus nichtselbstst�ndiger Arbeit, das in 2006 vermietete Haus wurde noch teilweise selber genutzt .. dann vermietet.. ebenfalls mit verlust.

Meine Frage ist jetzt, ob ich den Verlust 2006 nach 2005 r�cktragen kann.
Grunds�tzlich ist 10d ja anwendbar .. nur finde ich nirgens etwas wie der spass abl�uft, wenn man im Vorjahr unbeschr�nkt steuerpflichtig war.
In � 50 ESG finde ich zu diesem Fall auch nix... nur wie es l�uft, wenn man im Vorjahr auch beschr�nkt steuerpflichtig war ( Abs. 3 und 5).

Meinem Gef�hl nach m�sste der R�cktrag m�glich sein.. nu das finde ich leider grade nirgens expressis verbis.

Habe ich lediglich tomaten auf den augen?? Rolleyes

liebe Gr��e, Jive
Hallo,

ganz einfach nach System. F�r V+V machst du eine Veranlagung (also keine Steuerabz�ge), also wird Einkommen ermittelt. Dto im Vorjahr (Einkommensermittlung). Also ist 10d normal anwendbar. Einzige Ausnahme f�r 10d bei beschr�nkter Steuerpflicht nennt � 50 Abs. 2 EStG.

Mfg

showbee
Also ich habe vor die Verluste aus V+V mit den positiven Eink�nften aus nichtselbstst�ndiger Arbeit 2005 zu verrechnen.

Erkl�rung 2005 l�uft im moment einspruchs verfahren wegen DBA streitigkeiten, Erkl�rung 2006 ist abgegeben aber noch nicht veranlagt.

Muss mich �brigens korrigieren ...problematisch sehe ich � 50 Abs. 2 EstG

Die ausnahme davon bildet ja � 50 Abs 5 EStG und da find ich nix passendes:-(
Hi,

� 50 II bezieht sich aber auf Steuerabzugseink�nfte W�HREND der beschr�nkten Steuerpflicht und erkl�rt sich aus der Nichtveranlagung bei solchen Eink�nften (sondern eben Steuerabzug). Soweit hier f�r be- und unbeschr�nkte Steuerpflicht Veranlagungen durchgef�hrt werden (2005 + aus � 19 und 2006 - aus � 21) greift � 50 II nicht. Dazu ja auch der genannte V, der verweist doch ausdr�cklich auf � 50a und den hatten wird doch im Fall in 2005 nicht, oder?

Mfg
Nein ... 2005 war eine "ganz normale " steuererkl�rung f�r unbeschr�nkt steuerpflichtige mit Eink�nften aus nichtselbstst�ndiger Arbeit, ordentlich Progressionsvorbehalt un ein bischen Verlust aus V+V.

2006 halt beschr�nkt Steuerpflichtig und auch hier wurde eine Steuererkl�rung gefertigt.

Ich bin ja auch der Meinung, dass der R�cktrag gehen m�sste .. bin dann aber �ber den � 50 Abs. 2 EStG gestoplert und der hat mich ganz durcheinander gebracht.

Hatte den so gelesen, dass es auf die Beschr�nkte steuerpflicht im Verlustzeitraum ankommt ... tja.. beim nochmaligem lesen w�rde ich den nun auch so verstehen wie Sie.

Herzlichen Dank also f�r das augen �ffnen :-)


lieben Gru�, Jive
Jive schrieb:...wie Sie.

Also ich bin und bleibe Du! Sie sagt nichteinmal mein Chef oder meine Studenten.
Alles klar Rolleyes

Dank dir nochmals

Gru�, Jive
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