29.04.2008, 16:05
Huhu :-)
Ich knabber grad ein einer Fragestellung und finde nicht so richtig greifbares f�r meinen Sachverhalt :
2006 : Beschr�nkte steuerpflicht in D und Verluste aus V+V
2005: Unbeschr�nkt steuerpflichtig und eink�nfte aus nichtselbstst�ndiger Arbeit, das in 2006 vermietete Haus wurde noch teilweise selber genutzt .. dann vermietet.. ebenfalls mit verlust.
Meine Frage ist jetzt, ob ich den Verlust 2006 nach 2005 r�cktragen kann.
Grunds�tzlich ist 10d ja anwendbar .. nur finde ich nirgens etwas wie der spass abl�uft, wenn man im Vorjahr unbeschr�nkt steuerpflichtig war.
In � 50 ESG finde ich zu diesem Fall auch nix... nur wie es l�uft, wenn man im Vorjahr auch beschr�nkt steuerpflichtig war ( Abs. 3 und 5).
Meinem Gef�hl nach m�sste der R�cktrag m�glich sein.. nu das finde ich leider grade nirgens expressis verbis.
Habe ich lediglich tomaten auf den augen??
liebe Gr��e, Jive
Ich knabber grad ein einer Fragestellung und finde nicht so richtig greifbares f�r meinen Sachverhalt :
2006 : Beschr�nkte steuerpflicht in D und Verluste aus V+V
2005: Unbeschr�nkt steuerpflichtig und eink�nfte aus nichtselbstst�ndiger Arbeit, das in 2006 vermietete Haus wurde noch teilweise selber genutzt .. dann vermietet.. ebenfalls mit verlust.
Meine Frage ist jetzt, ob ich den Verlust 2006 nach 2005 r�cktragen kann.
Grunds�tzlich ist 10d ja anwendbar .. nur finde ich nirgens etwas wie der spass abl�uft, wenn man im Vorjahr unbeschr�nkt steuerpflichtig war.
In � 50 ESG finde ich zu diesem Fall auch nix... nur wie es l�uft, wenn man im Vorjahr auch beschr�nkt steuerpflichtig war ( Abs. 3 und 5).
Meinem Gef�hl nach m�sste der R�cktrag m�glich sein.. nu das finde ich leider grade nirgens expressis verbis.
Habe ich lediglich tomaten auf den augen??

liebe Gr��e, Jive