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Verlustrücktrag bei beschränkter Steuerpflicht
29.04.2008, 17:57
Beitrag: #4
RE: Verlustrücktrag bei beschränkter Steuerpflicht
Hi,

§ 50 II bezieht sich aber auf Steuerabzugseinkünfte WÄHREND der beschränkten Steuerpflicht und erklärt sich aus der Nichtveranlagung bei solchen Einkünften (sondern eben Steuerabzug). Soweit hier für be- und unbeschränkte Steuerpflicht Veranlagungen durchgeführt werden (2005 + aus § 19 und 2006 - aus § 21) greift § 50 II nicht. Dazu ja auch der genannte V, der verweist doch ausdrücklich auf § 50a und den hatten wird doch im Fall in 2005 nicht, oder?

Mfg
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RE: Verlustrücktrag bei beschränkter Steuerpflicht - showbee - 29.04.2008 17:57

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