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Verlustrücktrag bei beschränkter Steuerpflicht
29.04.2008, 17:33
Beitrag: #3
RE: Verlustrücktrag bei beschränkter Steuerpflicht
Also ich habe vor die Verluste aus V+V mit den positiven Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit 2005 zu verrechnen.

Erklärung 2005 läuft im moment einspruchs verfahren wegen DBA streitigkeiten, Erklärung 2006 ist abgegeben aber noch nicht veranlagt.

Muss mich übrigens korrigieren ...problematisch sehe ich § 50 Abs. 2 EstG

Die ausnahme davon bildet ja § 50 Abs 5 EStG und da find ich nix passendes:-(
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RE: Verlustrücktrag bei beschränkter Steuerpflicht - Jive - 29.04.2008 17:33

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