Entschädigung Mietvertrag
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29.04.2008, 14:04
Beitrag: #3
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RE: Entschädigung Mietvertrag
Genau! Hab ich selbst bereits durchgeprüft, habe nämlich letzte Woche eben eine solche Mietaufhebung abgeschlossen und ein recht hübsches Sümmchen bekommen. Es geht darum, dass hier gegen Entgelt die Nutzungsmöglichkeit aufgegeben wird und das ist reines Privatvergnügen. Im übrigen würde ich sagen, dass keine Leistungseinkünfte vorliegen, weil keine generelle Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Aus dem Grund ist die "Entschädigung" auch in der Regel als "Aufwandsentschädigung für Umzug, Neuwohnungssuche etc." ausgewiesen und nicht als "Entgelt für Auszug"...
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Nachrichten in diesem Thema |
Entschädigung Mietvertrag - Opa - 29.04.2008, 12:24
RE: Entschädigung Mietvertrag - Petz - 29.04.2008, 13:36
RE: Entschädigung Mietvertrag - showbee - 29.04.2008 14:04
RE: Entschädigung Mietvertrag - Opa - 29.04.2008, 14:22
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