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Entschädigung Mietvertrag - Druckversion

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Entschädigung Mietvertrag - Opa - 29.04.2008 12:24

Stehe irgendwie auf dem Schlauch.
Ein Vermieter möchte einen Mieter kündigen, kann es aber aus rechtl. Gründen nicht. Er bietet dem Mieter deshalb bspw. 25.000,- an, wenn er auszieht. Ist dies beim Mieter Einkommen?

Sorry, sollte eigentl. in die Rubrik ESt.


RE: Entschädigung Mietvertrag - Petz - 29.04.2008 13:36

Gemäß BFH vom 14.09.99 (BFH/NV 2000, 423) unterliegt die Abfinderung nicht der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG.


RE: Entschädigung Mietvertrag - showbee - 29.04.2008 14:04

Genau! Hab ich selbst bereits durchgeprüft, habe nämlich letzte Woche eben eine solche Mietaufhebung abgeschlossen und ein recht hübsches Sümmchen bekommen. Es geht darum, dass hier gegen Entgelt die Nutzungsmöglichkeit aufgegeben wird und das ist reines Privatvergnügen. Im übrigen würde ich sagen, dass keine Leistungseinkünfte vorliegen, weil keine generelle Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Aus dem Grund ist die "Entschädigung" auch in der Regel als "Aufwandsentschädigung für Umzug, Neuwohnungssuche etc." ausgewiesen und nicht als "Entgelt für Auszug"...


RE: Entschädigung Mietvertrag - Opa - 29.04.2008 14:22

Super, Danke.