Wahlrecht Investitionsabzug
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29.04.2008, 13:32
Beitrag: #12
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RE: Wahlrecht Investitionsabzug
Der Verweis, dass 3 233 a bei § 7g Abs. 4 nicht greift hat m.E. eine ganz logische Erklärung .. bin aber auch nicht so schnell darauf gekommen.
Bezüglich Abs. 3 liegt wohl kein rückwirkendes ereignis vor. Vielmehr handelt es sich bei dieser vorschrift um eine eigenständige Korrekturnorm, die als lex spezialis Anwendung findet. anders sieht es aus bei Abs. 4, den dem steht § 175 abs. 2 AO klar gegenüber, welcher besagt, dass in diesem Falle sehr wohl ein Rückwirkendes Ereignis vorliegt, mit der Folge der Verzinsung nach § 233 a Abs. 2 a AO. Daher der explizite Verweis, dass eben diese Vorschrift keine anwendung finden soll. Trotzdem bin ich eigentlich der Meinung, das weder Abs. 3 noch Abs 4 in dem von Ihnen beschriebenen Fall die zutreffende Korrekturnorm ist und verweise zur Begründung nochmal auf meinen vorherigen Post. Damit dürften dann die allgemeineren Vorschriften der AO greifen... aber sicher bin ich mir da auch nicht ![]() Gruß, Jive |
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Wahlrecht Investitionsabzug - towel day - 28.04.2008, 16:32
RE: Wahlrecht Investitionsabzug - zaunkönig - 28.04.2008, 17:35
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