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Wahlrecht Investitionsabzug
28.04.2008, 23:59
Beitrag: #8
RE: Wahlrecht Investitionsabzug
Hallo,

es ist aber schon klar, was ich durch die Benennung des § 42 AO im Prinzip sagen wollte, oder?

Ob dies eine Wirkung im Zusammenhang mit dem neuen § 7g EStG zeigt, ist eine andere Geschichte und hängt mit dem seltsamen Konstrukt der Rückwirkung zusammen.


Die Investitionsabsicht ist unbestritten. Die tatsächliche Realisierung der Investition wird zum Investitionszeitpunkt umgesetzt.
Strittig wird allein sein, ob der Steuerpflichtige sich durch diese kreative Gestaltung nicht eben doch einen zeitweiligen Steuervorteil und somit Finanzierungsvorteil gesichert hat.

Nur was soll die Konsequenz des Ganzen sein? Den Investitionsabzugsbetrag insgesamt kann die Finanzverwaltung nicht versagen. Für den Korrekturbetrag wird ohnehin der Ursprungszustand hergestellt und auf dieser Basis (nach)versteuert. Und eine Art Strafzins, wie beim alten 7g EStG gibt es nicht mehr.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Wahlrecht Investitionsabzug - zaunkönig - 28.04.2008 23:59

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