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Wahlrecht Investitionsabzug
28.04.2008, 22:49
Beitrag: #7
RE: Wahlrecht Investitionsabzug
Jive schrieb:Ich bin ja gespannt wie die Finanzverwaltung argumentiert, dass das rückwirkende Nichtanwenden von Begünstigungsvorschriften ein verstoss gegen 42 AO darstellt ^^
Ich glaube nicht, dass das FA sich da auf § 42 AO berufen wird. Zum einen weiß das FA im Zweifel ja gar nicht, warum man den Antrag stellt (z.B. Abgabe der Steuererkl. 2008 erst später). Zum anderen ist die tatsächliche stl. Auswirkung m.E. zu gering, um sich hier wg. Gestaltungsmissbrauch rumzustreiten, insbesondere wenn man die Zinswirkungen berücksichtigt. Bzw. weiß man ja gar nicht, ob überhaupt eine eintritt. Das kann man abschließend ja erst nach Ablauf des AfA-Zeitraumes beantworten (wobei man theoretisch mit dem Antrag vielleicht sogar so lange warten könnte).

Mir ging es eigentlich darum, ob das Wahlrecht überhaupt jederzeit bis zur Bestandskraft des Bescheides noch abweichend ausgeübt werden kann.

Gruß

towel day
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RE: Wahlrecht Investitionsabzug - towel day - 28.04.2008 22:49

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