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Wahlrecht Investitionsabzug
28.04.2008, 17:54
Beitrag: #4
RE: Wahlrecht Investitionsabzug
towel day schrieb:Die Bescheide werden sicher unter den VdN ergehen.
Warum sollten sie ?
Der neue 7g beinhaltet ja jetzt eine eigene Änderungsmöglichkeit.

Zitat:Kann ich später (z.B. nach Fertigstellung der Steuererklärung 2008) rückwirkend eine Antrag auf Änderung des EStB 2007 stellen um nur noch einen Abzugsbetrag von z.B. € 100.000 geltend zu machen?
Das würde die gesamte Konstruktion unglaubwürdig machen, denn die (konkrete) Investitionsabsicht sollte ja zum 31.12.07 festgestanden haben.
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RE: Wahlrecht Investitionsabzug - Petz - 28.04.2008 17:54

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