Wahlrecht Investitionsabzug
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28.04.2008, 17:51
Beitrag: #3
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RE: Wahlrecht Investitionsabzug
zaunkönig schrieb:dass dies ein Streitpunkt mit der Finanzverwaltung geben wird, die hier gegebenenfalls auf § 42 AO Bezug nehmen wird.Hm, da müßte das FA den Änderungsantrag trotz § 164 AO wg. § 42 AO ablehnen. Halte ich für relativ unwahrscheinlich (zumindest das das FA hier Recht behält) Zitat:Eine Investition kann, trotz sorgfältigster kaufmännischer Betrachtung, teurer oder günstiger ausfallen, gegebenenfalls sogar vorzeitig in aller Gänze aufgegeben werdenDie Investitionen werden hier aber getätigt. Es würde nur rückwirkend der dafür bereits getätigte Investitionsabzug geändert. Zitat:Einzige Folge ist die Auslösung einer Vollverzinsung nach § 233 AO, die aber auch erst mit Ablauf von 15 Monaten beginnt.Klar, damit wird man leben müssen (und können). Wobei die Berechnung, was letztendlich günstiger ist, sicherlich recht komplex ist und eigentlich auch hellseherische Fähigkeiten erfordert. Die eigentliche Gewinnauswirkung ergibt sich ja erst über die gekürzte AfA-BMG in den Folgejahren. Wenn man dann noch die Thesaurierungsmöglichkeiten einbezieht (GmbH & Co. KG), dann.... Ich liebe es ![]() Gruß towel day |
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Wahlrecht Investitionsabzug - towel day - 28.04.2008, 16:32
RE: Wahlrecht Investitionsabzug - zaunkönig - 28.04.2008, 17:35
RE: Wahlrecht Investitionsabzug - towel day - 28.04.2008 17:51
RE: Wahlrecht Investitionsabzug - Petz - 28.04.2008, 17:54
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