Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wahlrecht Investitionsabzug
28.04.2008, 17:51
Beitrag: #3
RE: Wahlrecht Investitionsabzug
zaunkönig schrieb:dass dies ein Streitpunkt mit der Finanzverwaltung geben wird, die hier gegebenenfalls auf § 42 AO Bezug nehmen wird.
Hm, da müßte das FA den Änderungsantrag trotz § 164 AO wg. § 42 AO ablehnen. Halte ich für relativ unwahrscheinlich (zumindest das das FA hier Recht behält)

Zitat:Eine Investition kann, trotz sorgfältigster kaufmännischer Betrachtung, teurer oder günstiger ausfallen, gegebenenfalls sogar vorzeitig in aller Gänze aufgegeben werden
Die Investitionen werden hier aber getätigt. Es würde nur rückwirkend der dafür bereits getätigte Investitionsabzug geändert.
Zitat:Einzige Folge ist die Auslösung einer Vollverzinsung nach § 233 AO, die aber auch erst mit Ablauf von 15 Monaten beginnt.
Klar, damit wird man leben müssen (und können). Wobei die Berechnung, was letztendlich günstiger ist, sicherlich recht komplex ist und eigentlich auch hellseherische Fähigkeiten erfordert. Die eigentliche Gewinnauswirkung ergibt sich ja erst über die gekürzte AfA-BMG in den Folgejahren. Wenn man dann noch die Thesaurierungsmöglichkeiten einbezieht (GmbH & Co. KG), dann.... Ich liebe esRolleyes

Gruß

towel day
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wahlrecht Investitionsabzug - towel day - 28.04.2008 17:51

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation