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Unentgeltliche teilübertragung eines Mitunternehmeranteils
08.06.2007, 08:23
Beitrag: #2
RE: Unentgeltliche teilübertragung eines Mitunternehmeranteils
Aus zeitmangel nur kurze Bemerkung:

Der Schenker nimmt den FB in Anspruch, nicht der Erwerber!

Kauf zu BW verhindert wg der stillen Reserven die Schenkung auch nicht.

Ansonsten schau mal ins UmwStG, ob Du da nicht ne Lösung findest!

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LG
Clematis
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RE: Unentgeltliche teilübertragung eines Mitunternehmeranteils - Clematis - 08.06.2007 08:23

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