Vermeidung Betriebsaufspaltung
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23.04.2008, 14:49
Beitrag: #20
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RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung
Hallo ZAunkönig,
bin in der Zwischenzeit etwas weiter... Laut EST Kommentar Schmidt RZ 856 und auch Frotscher: Die Betriebsgesellschaft kann einen originären Gewerbebetrieb nach 15 unterhalten, es genügt jedich auch ein Gewerbebetrieb kraft Abfärbung oder kraft Rechtsform nach § 8 (2) KSTG. GmbH ist Gewerbebetrieb kraft Rechtsform und dies bedeutet für mich wieder BETRIEBSGesellschaft... Ist jetzt meine Erkenntnis obwohl es nicht vollkommen logisch klingt... |
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