Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unentgeltliche teilübertragung eines Mitunternehmeranteils
08.06.2007, 07:34 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.06.2007 07:38 von Buchi.)
Beitrag: #1
Unentgeltliche teilübertragung eines Mitunternehmeranteils
Hallo,

ich habe 3 Mandanten, die einen vierten Gesellschafter in ihre GbR aufnehmen möchten. Sie wollen ihm aber den Mitunternehmeranteil unentgeltlich verschaffen, weil dieser dafür den ganzen Tag im Unternehmen arbeiten soll (die anderen 3 würden gerne etwas weniger arbeiten). Dem vierten Gesellschafter soll dann Anteile von den anderen Anwachsen.

1. Dieser Vorgang ist doch nach § 6 Abs. 3 EStG zu Buchwerten abzuwickeln, so dass er einkommensteuerlich keine Gewinnauswirkung entfaltet. Oder?

2. Ansonsten muss ich noch § 13a Abs. 1 ErbStG beachten. Das heißt der vierte Gesellschafter muss den Freibetrag ausdrücklich in Anspruch nehmen.

Sollte ich nicht lieber raten, das der vierte Gesellschafter den anteiligen Buchwert am Gesamthandsvermögen der Gesellschaft vergüten soll (somit eine entgeltliche Übertragung ohne Gewinn)? Kann man vielleicht sogar die Dienstleistung die der vierte im höheren Maße als die anderen Gesellschafter einbringt, als Gegenleistung sehen?

Könnte mir dazu jemand etwas dazu schreiben? Reicht ja schon, wenn mich jemand in eine bestimmte Richtung schuppst. Ich möchte nicht gleich am Anfang meinen Chef fragen.

Vielen Dank und Gruß
Buchi
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
Unentgeltliche teilübertragung eines Mitunternehmeranteils - Buchi - 08.06.2007 07:34

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation