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Pflicht des StB bei Mandatswechsel
19.04.2008, 18:25
Beitrag: #10
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel
Hallo Catja,

ja klar, es kommt auf den Einzelfall an. Wenn die Akten 3 Tage vor Ablauf an einen Berufsträger gehen muss man nichts sagen. Gehen die Akten direkt an den Mandanten wohl schon eher. Es kommt ja auch darauf an, wie die Akten übergeben werden, bei persönlicher Übergabe bleibt ja mehr Zeit als wenn die Akten per UPS von München nach Hamburg geschickt werden sollen.

Aber im Grunde muss ein StB Fristen beachten, er darf sie ausschöpfen und muss bei Ablauf der Frist ggf. belehren.

Gruß

showbee


p.s. @Petz die Finanzverwaltung hat mE korrekt gehandelt, wenn die Anhörung im Bescheid steht und man sich darauf einlässt, dann muss er ja den Bescheid in der Hand gehalten haben. Jeder StB stempelt auch bei Posteingang einen Fristenstempel drauf, den auch der neue RA hätte sehen müssen (selbst in Kopie).
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RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel - showbee - 19.04.2008 18:25

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