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Pflicht des StB bei Mandatswechsel
19.04.2008, 14:33
Beitrag: #9
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel
showbee zu nachvertraglichen Schutzpflichten: schrieb:Ähnlich dazu ein Fall des BGH v. 21.07.2005, IX ZR 6/02 in DStR 2006, S. 160.

Das habe ich mir jetzt mal durchgelesen (leicht verspätet, - ich weiss)...
Die Sache ging allerdings vom BGH ans Berufungsgericht zurück. Und in dem oben rudimentär angesprochenen Ausgangsfall wäre ich eher für ein "keine Schutzpflichten".

Wenn der StB erst vom RA und nicht von seinem eigene Vertragspartner, - dem Stpfl., von der Mandatsübernahme unterrichtet wird, bin ich bezüglich nachvertraglicher Schutzpflichten eher skeptisch.

In der Praxis würde ich als StB den RA wohl anrufen und ihm kühl mitteilen, dass es Fristen gäbe, die in zwei Tagen ablaufen würden. Worum es sich dabei handelt, kann er ja dann aus den ihm vom Mandanten übergebenen Unterlagen ersehen.

Gruß, die Catja

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RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel - Catja - 19.04.2008 14:33

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