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Pflicht des StB bei Mandatswechsel
18.04.2008, 21:34
Beitrag: #7
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel
Kurz und gut, wenn mir ein Rechtsanwalt kurz vor Ablauf der Einspruchsfrist schreiben würde, er hätte das Mandat übernommen und schreibt auch noch dergestalt, dass dies meine Kommunikationsbereitschaft nicht erhöhen würde, würde ich das Schreiben kurzerhand z.d.A. legen und nichts tun. Bescheid ist raus und ein Rechtsanwalt müsste wissen, was er tut. Wo kein Einspruch draufsteht, muss ich bei Stb. und Rechtsanwälten nichts umdeuten (da gibt es Rechtsprechung).

In diesen Fällen (wo ich so arrogante Antworten erhalte) sage ich mir immer, Hochmut kommt vor dem Fall. Und so kann ich dir, lieber Petz nur den Rat geben, einfach nichts zu tun.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel - Kiharu - 18.04.2008 21:34

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