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Pflicht des StB bei Mandatswechsel
18.04.2008, 20:12
Beitrag: #6
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel
towel day schrieb:sondern sich seiner Verfahrensfürsorgepflicht erinnern. Ich weiß, ich weiß, das wurde zusammen mit dem rechtlichen Gehör im Zuge der Einsparmaßnahmen der öffentlichen Haushalte abgeschafft.

Ja, grundsätzlich ist ja man kommunikativ.

Aber es gibt besondere Fälle, in denen die Kommunikationsbereitschaft beiderseits gegen Null tendiert.

rechtliches Gehör wurde ja gewährt....

Aber das ist ja ein anderes Thema.

Der Steuerbescheid wurde auch dem StB als Zustellempfänger bekanntgegeben.

Kleine Anekdote am Rande:

Zitat des RA (FA für Arbeitsrecht): "Diese Fragen hätten Sie nicht stellen dürfen"
(es geht um die bisherige und jetzige Nutzung eines im BV befindlichen Grundstücks)

Das erhöht nicht die Kommunikationsbereitschaft.......
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RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel - Petz - 18.04.2008 20:12

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