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Pflicht des StB bei Mandatswechsel
18.04.2008, 18:47
Beitrag: #5
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel
Nabend,

es gibt auch nachvertragliche Schutz- und Nebenpflichten im Vertrag. Das gilt auch für den Steuerberatungsvertrag zwischen Mandant & Steuerberater. Soweit dieser Vertrag gekündigt wird, obliegt es dem Steuerberater seinen Mandanten darüber zu informieren, welche Arbeiten er noch nicht fertigstellen konnte. Eine unkommentierte Übergabe der Akten ist nur bei stark zerrütteten Vertragsverhältnissen möglich. Da muss es aber schon arg gekracht haben.

Ähnlich dazu ein Fall des BGH v. 21.07.2005, IX ZR 6/02 in DStR 2006, S. 160.

Gruß vom showbee
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RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel - showbee - 18.04.2008 18:47

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