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Pflicht des StB bei Mandatswechsel
18.04.2008, 18:22
Beitrag: #4
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel
Ich denke mal, es wird drauf ankommen, wann das Mandat gewechselt hat und wann der Bescheid dem StB (unterstelle ich mal) zugestellt wurde und wann er an den Mandanten weitergeleitet wurde.

Solange der Wechsel der Zustellvollmacht dem FA nicht bekannt ist, konnte es ja wirksam dem alten Bevollmächtigten zustellen. Leitet der den Bescheid nach Mandatsverlust kurz vor Ablauf der Rb-Frist an den Mandant weiter, muß er m.E. zumindest auf den Ablauf der Frist hinweisen. Stellt er am letzten Tag der Frist fest, dass er den Bescheid gar nicht weitergeleitet hat, dann sollte er m.E. sogar Einspruch einlegen.

Ob der Bescheid weitergeleitet wurde, läßt sich aus dem SV nicht erkennen. Ich denke aber fast nicht, sonst würde der RA ja nicht nur auf das Schreiben antworten.

M.E. sollte sich der Finanzbeamte in so einem Fall aber nicht freuen, dass er das Schreiben des RA womöglich nicht als Einspruch werten muß, sondern sich seiner Verfahrensfürsorgepflicht erinnern. Ich weiß, ich weiß, das wurde zusammen mit dem rechtlichen Gehör im Zuge der Einsparmaßnahmen der öffentlichen Haushalte abgeschafft.

Gruß

towel day
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RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel - towel day - 18.04.2008 18:22

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