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Pflicht des StB bei Mandatswechsel
18.04.2008, 18:15
Beitrag: #3
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel
Sehe ich auch so, obwohl ich (wenn ich der StB wäre) noch selber Einspruch einlegen würde, oder den RA informieren würde. Empfinde ich als "Fairplay", es sei denn der Mandant hat mich vorher sehr geärgert, wofür aber der Mandatswechsel spricht.
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RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel - Opa - 18.04.2008 18:15

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