Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Pflicht des StB bei Mandatswechsel
18.04.2008, 17:37
Beitrag: #2
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel
2 x : nein.

Mandat ist beim RA und Punkt.

Informationsfluss (auch bezüglich der Rechtsbehelfsfristen) ist jetzt eine Sache zwischen Stpfl. und RA , - der ja auch kraft Gesetzes zur Steuerberatung befugt ist...).

Wer ein Mandat übernimmt, hat den "schwarzen Peter" *g*.

Der StB hat mit dem RA keinen Vertrag (m.E. auch keine wie auch immer gearteten Schutzpflichten) und somit auch keine Mitteilungspflichten.

Gruß, die Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Pflicht des StB bei Mandatswechsel - Catja - 18.04.2008 17:37

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation