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Pflicht des StB bei Mandatswechsel
18.04.2008, 16:57 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.04.2008 17:01 von Petz.)
Beitrag: #1
Pflicht des StB bei Mandatswechsel
Hallo,

mal 'ne kurze Frage:

StB reicht Steuererklärung für einen Mandanten ein, das FA (:coolSmile hat Rückfragen, die nicht beantwortet werden.

FA streicht Verluste.

Drei Tage vor dem Ende Rb-Frist bekommt das FA ein Schreiben von einem Rechtsanwalt, er habe das Mandant übernommen, Vollmacht ist beigefügt.

In dem Schreiben wird die ursprüngliche Rückfrage beantwortet.
das Schreiben muss aber nicht als Einspruch aufgefasst werden Tongue

In dem Schreiben steht weiterhin, dass eine Kopie an den StB zur Kenntnis gehe, dass ihm das Mandat jetzt entzogen sei.

Frage:
Muss der StB jetzt noch tätig werden und Einspruch einlegen ?
Muss der StB den RA informieren, dass Rb-Frist in drei Tagen abläuft ?
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Pflicht des StB bei Mandatswechsel - Petz - 18.04.2008 16:57

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