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Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
16.04.2008, 12:04
Beitrag: #9
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
nur kurz zu meiner Erfahrung mit Steuerklasse II und einem Wechsel später: es kann passieren, dass das FA irgendwann dies "bemerkt" und nachträglich eine Steuererklärung anfordert!

Ist bei einem meiner Mandanten passiert, für den das FA in 2004 die Erklärung abgelehnt hatte ( wegen damaliger Frist 2 Jahre), dann nach einiger Zeit wegen des Wechsels St-kl. II zu I noch Erklärungen 2003 und 2004 nachgefordert hatte: per Saldo ergab sich dann eine Erstattung für meinen Mandanten!

Also vorsichtshalber alles aufheben!

Gruß Ulrike
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RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - ulrike - 16.04.2008 12:04

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