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Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - Druckversion

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Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - Keaton - 11.04.2008 09:01

Guten Morgen Kolleginnen und Kollegen ...

... ich blicke grad (mal wieder Wink ) nicht so richtig durch.

Ist eine geschiedene Mutter, bei der die Lohnsteuerklasse 2 zugrundegelegt wurde, zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nach §46 EStG verpflichtet?

Soweit es sich für mich darstellt nämlich nicht.

Es sieht nämlich so aus, das es bei ihr zu einer Nachzahlung kommt, da sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eigentlich nicht bekommen dürfte. Ihr neuer Lebensgefährte wohnt mit bei ihr.

Ist nicht die Gemeinde eigentlich dazu verpflichtet die Voraussetzungen der Steuerklasse 2 zu prüfen?

Greetings ...


RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - Kiharu - 11.04.2008 09:24

Wenn das Kind unter 18 Jahre ist, ist die Gemeinde zur Prüfung der Voraussetzungen verpflichtet. Wenn diese Fehler macht, ist das den ihr Pecht.

Eine Abgabepflicht für Erklärung besteht m.E. nicht.

Bin zwar kein Kollege, hab aber trotzmal mal meinen Senf dazu gegeben.


RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - Keaton - 11.04.2008 09:28

Kiharu schrieb:Wenn das Kind unter 18 Jahre ist, ist die Gemeinde zur Prüfung der Voraussetzungen verpflichtet. Wenn diese Fehler macht, ist das den ihr Pecht.

Das Kind geht ist Baujahr 1997. Dann hätte die Gute Glück gehabt. Werde ihr aber nahelegen für 2008 noch die Steuerklasse zu ändern.

Kiharu schrieb:Bin zwar kein Kollege, hab aber trotzmal mal meinen Senf dazu gegeben.

Alle hier angemeldeten und steuerrechtslastigen Member sind meine Kollegen! Wink


RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - zaunkönig - 11.04.2008 15:03

Hallo,

ist der Freibetrag nach § 24b EStG nicht als Freibetrag nach § 39a EStG auf der Steuerkarte eingetragen?

Dann fiele das unter § 46 Abs. 2 Nr. 4 und es käme zur Abgabepflicht.


RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - Kiharu - 11.04.2008 17:36

Hab gerade nochmal den § 39a gewälzt und dort nur Folgendes gefunden:
Zitat:der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( § 24b ) bei Verwitweten, die nicht in Steuerklasse II gehören.

Da unsere Dama aber der II angehört und wohl auch nicht verwittwet ist, greift § 39a nicht.

Es ist einfach so, dass bis die Kinder 18 sind, die Gemeinde für die Freibeträge zuständig ist. Wenn die Fehler bauen, nicht unser Problem.


RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - Petz - 11.04.2008 19:11

zaunkönig schrieb:ist der Freibetrag nach § 24b EStG nicht als Freibetrag nach § 39a EStG auf der Steuerkarte eingetragen?
nein, kann ja nicht, wäre sonst doppelt gemoppelt.

Steuerklasse II unterscheidet sich nur den bereits eingearbeiteten Entlastungsbetrag durch Steuerklasse I.


RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - zaunkönig - 11.04.2008 19:14

Hallo,

@Petz
Hast ja recht. Hätte ich auch drauf kommen können, wenn ich mal darüber nachgedacht hätte.
Ist doch schon eine Weile her, und mein Erinnerungsvermögen hinsichtlich der aktuellen Gesetze trügt manchmal.


RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - Keaton - 11.04.2008 19:17

zaunkönig schrieb:Ist doch schon eine Weile her, und mein Erinnerungsvermögen hinsichtlich der aktuellen Gesetze trügt manchmal.

Kommt manchmal aber auch schon vor wenn es noch nicht so lange her ist. Wink

Frisch aus der Vorbereitung sieht man in der täglichen Praxis manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht und vermutet hinter jedem Busch ´nen Indianer!


RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - ulrike - 16.04.2008 12:04

nur kurz zu meiner Erfahrung mit Steuerklasse II und einem Wechsel später: es kann passieren, dass das FA irgendwann dies "bemerkt" und nachträglich eine Steuererklärung anfordert!

Ist bei einem meiner Mandanten passiert, für den das FA in 2004 die Erklärung abgelehnt hatte ( wegen damaliger Frist 2 Jahre), dann nach einiger Zeit wegen des Wechsels St-kl. II zu I noch Erklärungen 2003 und 2004 nachgefordert hatte: per Saldo ergab sich dann eine Erstattung für meinen Mandanten!

Also vorsichtshalber alles aufheben!

Gruß Ulrike