Behinderten-PB für einen Toten?
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16.04.2008, 07:26
Beitrag: #6
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RE: Behinderten-PB für einen Toten?
Auszug aus § 65 EStDV
Zitat:(1) Den Nachweis einer Behinderung hat der Steuerpflichtige zu erbringen: und weiter Zitat:(4) 1Ist der behinderte Mensch verstorben und kann sein Rechtsnachfolger die Unterlagen nach den Absätzen 1 und 2 nicht vorlegen, so genügt zum Nachweis eine gutachtliche Stellungnahme von Seiten der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde. 2Diese Stellungnahme hat die Finanzbehörde einzuholen. Das heisst, Nachweisprobleme dürfte es nicht geben. Bleibt noch die Frage ob der PB schon für 2006 zu gewähren ist. Hier kommt es darauf an, was im Bescheid steht. Wird die Behinderung quasi mit Antragseingangsdatum festgestellt, dann wäre das Dez. 06 und so kommen wir zur EStR R 33b. Abs. 7, wo steht: Zitat:Bei Beginn, Änderung oder Wegfall der Behinderung im Laufe eines Kalenderjahres ist stets der Pauschbetrag nach dem höchsten Grad zu gewähren, der im Kalenderjahr festgestellt war. 2 Eine Zwölftelung ist nicht vorzunehmen. 3 Dies gilt auch für den Hinterbliebenen- und Pflege-Pauschbetrag Sollte es strittig sein, ab wann der Grad der Behinderung gilt, so würde ich anregen, das Finanzamt aufzufordern unter Hinweis auf § 65 EStDV, eine entsprechende Stellungnahme vom Versorgungsamt einzuholen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Behinderten-PB für einen Toten? - Catja - 15.04.2008, 20:26
RE: Behinderten-PB für einen Toten? - Catja - 15.04.2008, 20:27
RE: Behinderten-PB für einen Toten? - Petz - 15.04.2008, 21:09
RE: Behinderten-PB für einen Toten? - Petz - 15.04.2008, 21:14
RE: Behinderten-PB für einen Toten? - zaunkönig - 16.04.2008, 00:58
RE: Behinderten-PB für einen Toten? - Kiharu - 16.04.2008 07:26
RE: Behinderten-PB für einen Toten? - Catja - 16.04.2008, 07:31
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