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Behinderten-PB f�r einen Toten? - Druckversion

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Behinderten-PB f�r einen Toten? - Catja - 15.04.2008 20:26

Moin Gemeinde,

Sachverhalt:

*Ehepaar.
*F�r ihn wird am 01.12.2006 beim Versorgungsamt ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.
*Dem Antrag wird mit einem GdB von 100% und Merkzeichen am 23.01.2007 stattgegeben.
*Leider war er jedoch bereits am 10.12.2006 verstorben.
*Ein Schwerbehindertenausweis wurde nicht beantragt.

Meine Frage: Behinderten-Pauschbetrag schon in 2006?
(in 2007 w�rde er sich ja nicht auswirken, da f�r die Witwe Einzelveranlagung mit Gnadensplittig).
(Denkfehler???)

Danke, die Catja


RE: Behinderten-PB f�r einen Toten? - Catja - 15.04.2008 20:27

Ups, - falsches Forum, - sollte eigentlich in die ESt... *sch�m*


RE: Behinderten-PB f�r einen Toten? - Petz - 15.04.2008 21:09

Catja schrieb:Ups, - falsches Forum, - sollte eigentlich in die ESt... *sch�m*

Mein erster Mod-Einsatz, und das auch noch erfolgreich....


RE: Behinderten-PB f�r einen Toten? - Petz - 15.04.2008 21:14

Catja schrieb:*Dem Antrag wird mit einem GdB von 100% und Merkzeichen am 23.01.2007 stattgegeben.
*Leider war er jedoch bereits am 10.12.2006 verstorben.
*Ein Schwerbehindertenausweis wurde nicht beantragt.

Meine Frage: Behinderten-Pauschbetrag schon in 2006?
Ich denke schon.
Nach � 65 EStDV ist eigentlich der Ausweis notwendig.
Aber in diesem besonderen Fall sollte das FA eigentlich darauf verzichten.

Zitat:(in 2007 w�rde er sich ja nicht auswirken, da f�r die Witwe Einzelveranlagung mit Gnadensplittig).
Sehe ich auch so.


RE: Behinderten-PB f�r einen Toten? - zaunkönig - 16.04.2008 00:58

Hallo,

� 6 SchwbAwV w�re zu pr�fen.

Es wird darauf ankommen ob mit dem Eingang des Antrags die Schwerbehinderung festgestellt wird oder mit dem Zeitpunkt des Nachweises der Behinderung.

Wenn sich nichts aus dem Bescheid ergeben sollte �ber den Beginn der Feststellung der Schwerbehinderung, dann ist ohnehin die Beweisf�hrung f�r den Behindertenpauschbetrag in 2006 notwendig.


RE: Behinderten-PB f�r einen Toten? - Kiharu - 16.04.2008 07:26

Auszug aus � 65 EStDV

Zitat:(1) Den Nachweis einer Behinderung hat der Steuerpflichtige zu erbringen:
1.bei einer Behinderung, deren Grad auf mindestens 50 festgestellt ist, durch Vorlage eines Ausweises nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch oder eines Bescheides der f�r die Durchf�hrung des Bundesversorgungsgesetzes zust�ndigen Beh�rde

und weiter

Zitat:(4) 1Ist der behinderte Mensch verstorben und kann sein Rechtsnachfolger die Unterlagen nach den Abs�tzen 1 und 2 nicht vorlegen, so gen�gt zum Nachweis eine gutachtliche Stellungnahme von Seiten der f�r die Durchf�hrung des Bundesversorgungsgesetzes zust�ndigen Beh�rde. 2Diese Stellungnahme hat die Finanzbeh�rde einzuholen.

Das heisst, Nachweisprobleme d�rfte es nicht geben.

Bleibt noch die Frage ob der PB schon f�r 2006 zu gew�hren ist.
Hier kommt es darauf an, was im Bescheid steht. Wird die Behinderung quasi mit Antragseingangsdatum festgestellt, dann w�re das Dez. 06 und so kommen wir zur EStR R 33b. Abs. 7, wo steht:

Zitat:Bei Beginn, �nderung oder Wegfall der Behinderung im Laufe eines Kalenderjahres ist stets der Pauschbetrag nach dem h�chsten Grad zu gew�hren, der im Kalenderjahr festgestellt war. 2 Eine Zw�lftelung ist nicht vorzunehmen. 3 Dies gilt auch f�r den Hinterbliebenen- und Pflege-Pauschbetrag

Sollte es strittig sein, ab wann der Grad der Behinderung gilt, so w�rde ich anregen, das Finanzamt aufzufordern unter Hinweis auf � 65 EStDV, eine entsprechende Stellungnahme vom Versorgungsamt einzuholen.


RE: Behinderten-PB f�r einen Toten? - Catja - 16.04.2008 07:31

Dank Euch f�r die Antworten!

Da der Herr an genau dem verstorben ist, was der Grund f�r die Behinderung war, sollte es insoweit keine Probleme geben.

Gr��e und allen einen sch�nen Tag!,

die Catja