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Behinderten-PB für einen Toten? - Druckversion

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Behinderten-PB für einen Toten? - Catja - 15.04.2008 20:26

Moin Gemeinde,

Sachverhalt:

*Ehepaar.
*Für ihn wird am 01.12.2006 beim Versorgungsamt ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt.
*Dem Antrag wird mit einem GdB von 100% und Merkzeichen am 23.01.2007 stattgegeben.
*Leider war er jedoch bereits am 10.12.2006 verstorben.
*Ein Schwerbehindertenausweis wurde nicht beantragt.

Meine Frage: Behinderten-Pauschbetrag schon in 2006?
(in 2007 würde er sich ja nicht auswirken, da für die Witwe Einzelveranlagung mit Gnadensplittig).
(Denkfehler???)

Danke, die Catja


RE: Behinderten-PB für einen Toten? - Catja - 15.04.2008 20:27

Ups, - falsches Forum, - sollte eigentlich in die ESt... *schäm*


RE: Behinderten-PB für einen Toten? - Petz - 15.04.2008 21:09

Catja schrieb:Ups, - falsches Forum, - sollte eigentlich in die ESt... *schäm*

Mein erster Mod-Einsatz, und das auch noch erfolgreich....


RE: Behinderten-PB für einen Toten? - Petz - 15.04.2008 21:14

Catja schrieb:*Dem Antrag wird mit einem GdB von 100% und Merkzeichen am 23.01.2007 stattgegeben.
*Leider war er jedoch bereits am 10.12.2006 verstorben.
*Ein Schwerbehindertenausweis wurde nicht beantragt.

Meine Frage: Behinderten-Pauschbetrag schon in 2006?
Ich denke schon.
Nach § 65 EStDV ist eigentlich der Ausweis notwendig.
Aber in diesem besonderen Fall sollte das FA eigentlich darauf verzichten.

Zitat:(in 2007 würde er sich ja nicht auswirken, da für die Witwe Einzelveranlagung mit Gnadensplittig).
Sehe ich auch so.


RE: Behinderten-PB für einen Toten? - zaunkönig - 16.04.2008 00:58

Hallo,

§ 6 SchwbAwV wäre zu prüfen.

Es wird darauf ankommen ob mit dem Eingang des Antrags die Schwerbehinderung festgestellt wird oder mit dem Zeitpunkt des Nachweises der Behinderung.

Wenn sich nichts aus dem Bescheid ergeben sollte über den Beginn der Feststellung der Schwerbehinderung, dann ist ohnehin die Beweisführung für den Behindertenpauschbetrag in 2006 notwendig.


RE: Behinderten-PB für einen Toten? - Kiharu - 16.04.2008 07:26

Auszug aus § 65 EStDV

Zitat:(1) Den Nachweis einer Behinderung hat der Steuerpflichtige zu erbringen:
1.bei einer Behinderung, deren Grad auf mindestens 50 festgestellt ist, durch Vorlage eines Ausweises nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch oder eines Bescheides der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde

und weiter

Zitat:(4) 1Ist der behinderte Mensch verstorben und kann sein Rechtsnachfolger die Unterlagen nach den Absätzen 1 und 2 nicht vorlegen, so genügt zum Nachweis eine gutachtliche Stellungnahme von Seiten der für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörde. 2Diese Stellungnahme hat die Finanzbehörde einzuholen.

Das heisst, Nachweisprobleme dürfte es nicht geben.

Bleibt noch die Frage ob der PB schon für 2006 zu gewähren ist.
Hier kommt es darauf an, was im Bescheid steht. Wird die Behinderung quasi mit Antragseingangsdatum festgestellt, dann wäre das Dez. 06 und so kommen wir zur EStR R 33b. Abs. 7, wo steht:

Zitat:Bei Beginn, Änderung oder Wegfall der Behinderung im Laufe eines Kalenderjahres ist stets der Pauschbetrag nach dem höchsten Grad zu gewähren, der im Kalenderjahr festgestellt war. 2 Eine Zwölftelung ist nicht vorzunehmen. 3 Dies gilt auch für den Hinterbliebenen- und Pflege-Pauschbetrag

Sollte es strittig sein, ab wann der Grad der Behinderung gilt, so würde ich anregen, das Finanzamt aufzufordern unter Hinweis auf § 65 EStDV, eine entsprechende Stellungnahme vom Versorgungsamt einzuholen.


RE: Behinderten-PB für einen Toten? - Catja - 16.04.2008 07:31

Dank Euch für die Antworten!

Da der Herr an genau dem verstorben ist, was der Grund für die Behinderung war, sollte es insoweit keine Probleme geben.

Grüße und allen einen schönen Tag!,

die Catja