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Behinderten-PB f�r einen Toten? - Catja - 15.04.2008 20:26 Moin Gemeinde, Sachverhalt: *Ehepaar. *F�r ihn wird am 01.12.2006 beim Versorgungsamt ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. *Dem Antrag wird mit einem GdB von 100% und Merkzeichen am 23.01.2007 stattgegeben. *Leider war er jedoch bereits am 10.12.2006 verstorben. *Ein Schwerbehindertenausweis wurde nicht beantragt. Meine Frage: Behinderten-Pauschbetrag schon in 2006? (in 2007 w�rde er sich ja nicht auswirken, da f�r die Witwe Einzelveranlagung mit Gnadensplittig). (Denkfehler???) Danke, die Catja RE: Behinderten-PB f�r einen Toten? - Catja - 15.04.2008 20:27 Ups, - falsches Forum, - sollte eigentlich in die ESt... *sch�m* RE: Behinderten-PB f�r einen Toten? - Petz - 15.04.2008 21:09 Catja schrieb:Ups, - falsches Forum, - sollte eigentlich in die ESt... *sch�m* Mein erster Mod-Einsatz, und das auch noch erfolgreich.... RE: Behinderten-PB f�r einen Toten? - Petz - 15.04.2008 21:14 Catja schrieb:*Dem Antrag wird mit einem GdB von 100% und Merkzeichen am 23.01.2007 stattgegeben.Ich denke schon. Nach � 65 EStDV ist eigentlich der Ausweis notwendig. Aber in diesem besonderen Fall sollte das FA eigentlich darauf verzichten. Zitat:(in 2007 w�rde er sich ja nicht auswirken, da f�r die Witwe Einzelveranlagung mit Gnadensplittig).Sehe ich auch so. RE: Behinderten-PB f�r einen Toten? - zaunkönig - 16.04.2008 00:58 Hallo, � 6 SchwbAwV w�re zu pr�fen. Es wird darauf ankommen ob mit dem Eingang des Antrags die Schwerbehinderung festgestellt wird oder mit dem Zeitpunkt des Nachweises der Behinderung. Wenn sich nichts aus dem Bescheid ergeben sollte �ber den Beginn der Feststellung der Schwerbehinderung, dann ist ohnehin die Beweisf�hrung f�r den Behindertenpauschbetrag in 2006 notwendig. RE: Behinderten-PB f�r einen Toten? - Kiharu - 16.04.2008 07:26 Auszug aus � 65 EStDV Zitat:(1) Den Nachweis einer Behinderung hat der Steuerpflichtige zu erbringen: und weiter Zitat:(4) 1Ist der behinderte Mensch verstorben und kann sein Rechtsnachfolger die Unterlagen nach den Abs�tzen 1 und 2 nicht vorlegen, so gen�gt zum Nachweis eine gutachtliche Stellungnahme von Seiten der f�r die Durchf�hrung des Bundesversorgungsgesetzes zust�ndigen Beh�rde. 2Diese Stellungnahme hat die Finanzbeh�rde einzuholen. Das heisst, Nachweisprobleme d�rfte es nicht geben. Bleibt noch die Frage ob der PB schon f�r 2006 zu gew�hren ist. Hier kommt es darauf an, was im Bescheid steht. Wird die Behinderung quasi mit Antragseingangsdatum festgestellt, dann w�re das Dez. 06 und so kommen wir zur EStR R 33b. Abs. 7, wo steht: Zitat:Bei Beginn, �nderung oder Wegfall der Behinderung im Laufe eines Kalenderjahres ist stets der Pauschbetrag nach dem h�chsten Grad zu gew�hren, der im Kalenderjahr festgestellt war. 2 Eine Zw�lftelung ist nicht vorzunehmen. 3 Dies gilt auch f�r den Hinterbliebenen- und Pflege-Pauschbetrag Sollte es strittig sein, ab wann der Grad der Behinderung gilt, so w�rde ich anregen, das Finanzamt aufzufordern unter Hinweis auf � 65 EStDV, eine entsprechende Stellungnahme vom Versorgungsamt einzuholen. RE: Behinderten-PB f�r einen Toten? - Catja - 16.04.2008 07:31 Dank Euch f�r die Antworten! Da der Herr an genau dem verstorben ist, was der Grund f�r die Behinderung war, sollte es insoweit keine Probleme geben. Gr��e und allen einen sch�nen Tag!, die Catja |