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Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
11.04.2008, 17:36
Beitrag: #5
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
Hab gerade nochmal den § 39a gewälzt und dort nur Folgendes gefunden:
Zitat:der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( § 24b ) bei Verwitweten, die nicht in Steuerklasse II gehören.

Da unsere Dama aber der II angehört und wohl auch nicht verwittwet ist, greift § 39a nicht.

Es ist einfach so, dass bis die Kinder 18 sind, die Gemeinde für die Freibeträge zuständig ist. Wenn die Fehler bauen, nicht unser Problem.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - Kiharu - 11.04.2008 17:36

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