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Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
11.04.2008, 09:28
Beitrag: #3
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
Kiharu schrieb:Wenn das Kind unter 18 Jahre ist, ist die Gemeinde zur Prüfung der Voraussetzungen verpflichtet. Wenn diese Fehler macht, ist das den ihr Pecht.

Das Kind geht ist Baujahr 1997. Dann hätte die Gute Glück gehabt. Werde ihr aber nahelegen für 2008 noch die Steuerklasse zu ändern.

Kiharu schrieb:Bin zwar kein Kollege, hab aber trotzmal mal meinen Senf dazu gegeben.

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RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - Keaton - 11.04.2008 09:28

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