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Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
11.04.2008, 09:24
Beitrag: #2
RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
Wenn das Kind unter 18 Jahre ist, ist die Gemeinde zur Prüfung der Voraussetzungen verpflichtet. Wenn diese Fehler macht, ist das den ihr Pecht.

Eine Abgabepflicht für Erklärung besteht m.E. nicht.

Bin zwar kein Kollege, hab aber trotzmal mal meinen Senf dazu gegeben.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - Kiharu - 11.04.2008 09:24

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