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Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
11.04.2008, 09:01
Beitrag: #1
Abgabepflicht bei Steuerklasse 2
Guten Morgen Kolleginnen und Kollegen ...

... ich blicke grad (mal wieder Wink ) nicht so richtig durch.

Ist eine geschiedene Mutter, bei der die Lohnsteuerklasse 2 zugrundegelegt wurde, zur Abgabe der Einkommensteuererklärung nach §46 EStG verpflichtet?

Soweit es sich für mich darstellt nämlich nicht.

Es sieht nämlich so aus, das es bei ihr zu einer Nachzahlung kommt, da sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende eigentlich nicht bekommen dürfte. Ihr neuer Lebensgefährte wohnt mit bei ihr.

Ist nicht die Gemeinde eigentlich dazu verpflichtet die Voraussetzungen der Steuerklasse 2 zu prüfen?

Greetings ...
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Abgabepflicht bei Steuerklasse 2 - Keaton - 11.04.2008 09:01

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