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Grunderwerbsteuer
06.06.2007, 11:32
Beitrag: #4
RE: Grunderwerbsteuer
ich erweiter die Frage, da mir ein neuer Gedanke gekommen ist:


Für das Grundstück (welches die A GmbH an die B GmbH veräußert) wurde bei einer Umwandlung von einem EU in die A GmbH bereits schon einmal Grunderwerbsteuer bezahlt.

Auch hier sehe ich keinerlei Ausnahmen im Gesetz ?!?!

Nochmals danke für die aktive Mithilfe von Zaunkönig und allen weiteren :-)
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Grunderwerbsteuer - PiranhaVS - 06.06.2007, 10:13
RE: Grunderwerbsteuer - zaunkönig - 06.06.2007, 11:16
RE: Grunderwerbsteuer - PiranhaVS - 06.06.2007, 11:28
RE: Grunderwerbsteuer - PiranhaVS - 06.06.2007 11:32

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