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Grunderwerbsteuer - Druckversion

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Grunderwerbsteuer - PiranhaVS - 06.06.2007 10:13

Hallo,


die A GmbH hält 100 % der Anteile an der B GmbH.

Die A GmbH hat eine Betriebsgebäude an die B GmbH verpachtet, welches nun an die B GmbH veräußert werden soll.

Mein "steuerlicher Hundeverstand" sagt mir, dass hier Grunderwerbsteuer anfällt, da ich im GrEStG keine Ausnahme gefunden habe.

Die Fälle kommen einfach zu wenig vor, oder hat jemand soetwas im "Tagesgeschäft" ?

Viele Grüße


RE: Grunderwerbsteuer - zaunkönig - 06.06.2007 11:16

Hallo,

mir wäre da auch keine Ausnahme bekannt.

Nur noch ein kleiner Hinweis. Erfolgt die Veräußerung umsatzsteuerpflichtig, so gehört die Grunderwerbsteuer, die vom Käufer getragen wird, nicht mehr zur Bemessungsgrundlage (BFH 20.12.2005; V R 14/04).


RE: Grunderwerbsteuer - PiranhaVS - 06.06.2007 11:28

Hallo Zaunkönig,

zaunkönig schrieb:Hallo,

mir wäre da auch keine Ausnahme bekannt.

Nur noch ein kleiner Hinweis. Erfolgt die Veräußerung umsatzsteuerpflichtig, so gehört die Grunderwerbsteuer, die vom Käufer getragen wird, nicht mehr zur Bemessungsgrundlage (BFH 20.12.2005; V R 14/04).

ja dies ist mir bekannt. Wurde im Zusammenhang mit dem 13b UStG geändert (als alle Grundstücksveräußerungen mit in den 13b aufgenommen wurden).


RE: Grunderwerbsteuer - PiranhaVS - 06.06.2007 11:32

ich erweiter die Frage, da mir ein neuer Gedanke gekommen ist:


Für das Grundstück (welches die A GmbH an die B GmbH veräußert) wurde bei einer Umwandlung von einem EU in die A GmbH bereits schon einmal Grunderwerbsteuer bezahlt.

Auch hier sehe ich keinerlei Ausnahmen im Gesetz ?!?!

Nochmals danke für die aktive Mithilfe von Zaunkönig und allen weiteren :-)