Das nervt das Finanzamt
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04.04.2008, 18:46
Beitrag: #34
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RE: Das nervt das Finanzamt
Also dort wo ich arbeite, gibt es pro Flur (2 auf jeder Etage) ein Faxgerät. Auf den offiziellen Briefbögen steht jedoch nur die FaxNr. der Poststelle (Zentrales Fax) drauf. Irgendeine Steuerberaterin hatte mir mal erzählt, dass wenn fristwahrende Sachen (z.B. Einsprüche) an Finanzamt per Fax gehen, dies nur rechtlich zulässsig sei auf der zentralen FaxNr. Dazu soll es Rechtsprechung geben. Die hat sich nämlich geweigert, auf mein Flurfax zu faxen.
Wir haben auch alle einen PC, Internetzugang und jeder eine eigene E-mail Adresse. Diese Adresse sollte auch auf dem jeweiligen Briefbogen des Bearbeiters stehen. Ich für meinen Teil habe meine persönliche E-mail nicht drauf stehen. Zum einen interessiert keinem mein Vorname und zum anderen käme ich dann wohl gar nicht mehr zum arbeiten. Wer per Mail kommuniziert erwartet nämlich umgehende Antworten. Und ganz ehrlich, tägliche Anfragen nach dem Motto: Was macht eigentlich mein Einspruch??? , kann ich nicht gebrauchen.In wenigen Ausnahmefällen gebe ich den Beratern meine E-mail Adresse auf Anfrage. Dies jedoch nur dann, wenn es sich um große Fälle handelt, wo schnelle Kommunikation gefragt ist. Wer mir schnell was faxen möchte, kann mich vorher anrufen, dann gehe ich zum Fax oder er vermerkt mein Aktenzeichen drauf und schreibt noch drauf:Bitte sofort vorlegen. Ach und noch etwas, was mich an Steuerberatern nervt: Einsprüche werden in der Rechtsbehelfsstelle bearbeitet. Wenn ich einen Berater anschreibe und um Stellungnahme bitte, wäre es sehr hilfreich, wenn bei Antwort auch mein Aktenzeichen oder zumindest mein Name verwendet wird. Die meisten schreiben nämlich nur die Steuernummer drauf. Dann geht das Schreiben über den Vorsteher an den Sachgebietsleiter der Veranlagungsdienststelle, dann an den Bearbeiter in der Veranlagung. Danach kommt es über die Hauspost zu mir. Dies kann dann mal eben drei Tage dauern. Ach und wenn ich mir noch was wünschen könnte, wäre es, dass man mir mal antwortet. Es nervt nämlich tierisch, wenn ich mir den A... aufreisse, seitenlange rechtliche Würdigungen schreibe, eine Frist setze (4 Wochen) und dann keine Antwort bekomme. Wenn ich dann noch so nett bin und beim Berater anrufe und frage, ob ich noch eine Antwort bekomme, und der sagt mir ganz dreist, er sei bisher noch nicht dazu kommen und würde in 2 Wochen Stellung nehmen, dann merke ich, wie mir die Magensäure hoch kommt. In Zeiten von Telefon und Fax ist es doch nun wirklich nicht zuviel verlangt, mich mal anzurufen und Bescheid zu sagen, dass man noch Frist benötigt. Diesen Beratern sage ich regelmäßig, sie sollten sich mal bei der "Rosa Riese" beschweren, denn augenscheinlich sei ja wohl etwas mit der Telefonleitung nicht in Ordnung.Andernfalls hätte man mich ja wohl angerufen. Ich finde, es ist einfach ein Gebot der Höflichkeit, dass man sich telefonisch beim Bearbeiter meldet, wenn man noch Frist für eine Antwort benötigt. Anderfalls laufen die Berater Gefahr, ohne weitere Vorwarnung nach Ablauf der gesetzten Frist eine Einspruchsentscheidung zu erhalten. Darin mache ich auch regelmäßig sehr deutlich, dass der Berater mir nicht geantwortet hat. Dann muss dieser das seinem Mandanten erklären (vorausgesetzt, der Mandant bekommt die Einspruchsentscheidung überhaupt zu sehen). Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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