das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
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01.04.2008, 12:15
Beitrag: #16
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RE: das nervt Rechtsanw�lte und Steuerberater
Gerade ein Anruf vom FA bekommen. Es geht um EWT, es gibt eine Liste mit den Einsatzorten (vom AG best�tigt), wo vermerkt ist:
Datum, Einsatzort, Verlassen Wg., Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Ankunft Wg., ges. Std. Bspw. 02.01. / Coswig / 06.30 / 07.00 / 16.00 / 16.30 / 10 h Jetzt moniert das FA, da� die Std. ab Verlassen der Wg. gez�hlt sind, und nicht ab Verlassen des Sitz des AG. Jetzt will sie eine neue Aufstellung, da� eben nur die 9 h reine Arbeitszeit vermerkt sind. Prinzipiell stimmt es, da� die VMA erst ab Verlassen des AG Sitzes z�hlen, Aber wo bitte ist der steuerl. Unterschied? Es sind in jedem Fall �ber 8 h. Sie kann die Liste doch gerne kontrollieren, ob er nicht vll. einmal unter 8 h kommt. Zus�tzlich m�chte sie eine Best�tigung vom AG, da� sich die Monteure fr�h in der Fa. getroffen haben, und dann mit dem Fahrzeug zum Einsatzort gefahren sind. Ja sollen sie geflogen sein? Wie soll der AG dies best�tigen, wenn der Chef erst 08.00 in der Fa. erscheint? Der AG weigert sich nat�rlich jetzt f�r alle Monteure die Std.-Abrechnungen des Jahres rauszusuchen, es sind schlie�lich ca. 60 Einsatzorte (mit tw. tgl. Wechsel) im Jahr gewesen. Sollen die anderen Monteure jetzt eine eidesstattliche Versicherung abgeben, da� sie sich fr�h in der Fa. getroffen haben, nur damit der tgl. Arbeitsweg ber�cksichtigt werden kann? Das ist doch tgl. Praxis, da� sich die Monteure fr�h in der Fa. reffen und dann zusammen mit einem Kleinbus zum Einsatzort fahren und zum Feierabend zur�ck. Und dann wunderte sich die Dame, da� ich etwas lauter wurde am Telefon. So, das musste jetzt erstmal raus. |
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