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das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
01.04.2008, 10:50
Beitrag: #14
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater
frankts schrieb:
Clematis schrieb:.........
Und wenn im Bescheid steht: Die in der Steuererklärung enthaltenen Schreib- und Rechenfehler wurden berichtigt.
Wenn ich auf jeden Rechtschreibfehler, den ich in Schreiben vom FA finde, hinweisen würde, täte ich sonst nichts!
Fehler macht jeder, und dieser Satz muss nun wirklich nicht sein.

Den Satz kenne ich auch noch, aber die beschriebene Anwendung!?
Den haben wir nur genommen, wenn z.B. in einer Aufstellung des Stpfl. tatsächlich ein Rechenfehler war. Schreibfehler? Damit ist sicher kein Rechtschreibfehler gemeint, sondern...?

Sondern?
Da sind Rechtschreibfehler gemeint, denke ich mal!

Hab letztens ein Schreiben bekommen, als Betreff ein Herr, der seit 2002 verstorben ist, wg ESt 2005. Gemeint war ESt 2006 seiner Witwe.
Das find ich mal nen Fehler....da hab ich die SB drauf aufmerksam gemacht, da war sie gleich etwas zickig...

-----------------
LG
Clematis
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Nachrichten in diesem Thema
Könnte nervig werden - frankts - 01.04.2008, 08:05
RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater - Clematis - 01.04.2008 10:50

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