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Kommanditist GmbH & Co KG
26.03.2008, 10:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2008 10:54 von Clematis.)
Beitrag: #1
Kommanditist GmbH & Co KG
Kann eine GmbH & Co einen Kommanditisten (74%) anstellen?

Dass das Gehalt ertragstl nicht Aufwand ist, sondern Vorweggewinn, ist klar.

Sozialversicherungspflicht dürfte auch nicht bestehen.

Aber was sagt das Elterngeld dazu?
Dient das Gehalt von der GmbH & Co KG als Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes?

Edit: Man merkt, dass ich schlichtweg keine Ahnung vom Elterngeld habe. Berechnungsgrundlage ist doch das Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Hierzu müssten doch auch die Einkünfte aus der GmbH & Co KG zählen, oder?

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LG
Clematis
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Kommanditist GmbH & Co KG - Clematis - 26.03.2008 10:50

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