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Wer kriegt die GewSt
18.03.2008, 13:37
Beitrag: #1
Wer kriegt die GewSt
Hallo zusammen,

Einzelunternehmer ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Bis Ende 2007 ist der Firmensitz in Gemeinde A (HS 400%). Zum 02.01.2008 wird das EU im Wege der Sacheinlage in eine GmbH eingebracht. Diese hat Ihren Sitz in Gemeinde B (HS 300). Die Geschäftsräume in Gemeinde A werden zum 31.12.2007 gekündigt und geräumt.

Im Wege der Einbringung wird zum BVV übergegangen und es entsteht ein Übergangsgewinn i.H.v. € 100.000.

Welche Gemeinde darf nun die GewSt erheben?

Für Hinweise schon mal vielen Dank!

Gruß

towel day
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Wer kriegt die GewSt - towel day - 18.03.2008 13:37
RE: Wer kriegt die GewSt - showbee - 18.03.2008, 15:22
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