Steuerberater

Normale Version: Wer kriegt die GewSt
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Hallo zusammen,

Einzelunternehmer ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG. Bis Ende 2007 ist der Firmensitz in Gemeinde A (HS 400%). Zum 02.01.2008 wird das EU im Wege der Sacheinlage in eine GmbH eingebracht. Diese hat Ihren Sitz in Gemeinde B (HS 300). Die Geschäftsräume in Gemeinde A werden zum 31.12.2007 gekündigt und geräumt.

Im Wege der Einbringung wird zum BVV übergegangen und es entsteht ein Übergangsgewinn i.H.v. € 100.000.

Welche Gemeinde darf nun die GewSt erheben?

Für Hinweise schon mal vielen Dank!
Und wo hat nun die GmbH ihre Betriebsstätte? Oder gab es gar keine körperlichen Gegenstände für die Sacheinlage?
showbee schrieb:Und wo hat nun die GmbH ihre Betriebsstätte?
In Gemeinde B. Das Unternehmen ist mit Sack und Pack umgezogen. Dass das fast zeitgleich mit der Umwandlung passiert ist, war mehr ein Zufall.
Hallo,

§ 3 GewStG!


Ich scheine Dein Problem nicht zu erkennen.

Für 2007 ist es die Gemeinde A und ab 2008 die Gemeinde B.
Ausschlaggebend wäre lediglich der Zeitpunkt der Aufgabebilanz. Denn hierzu hast Du nichts geschrieben.
Erfolgt die Bilanzierung zum 31.12.2007 oder eben erst zum 02.01.2008?
zaunkönig schrieb:Ich scheine Dein Problem nicht zu erkennen.
Das kann gut sein. Ich bin mir auch gar nicht sicher, ob ich eines habe.
Zitat:Ausschlaggebend wäre lediglich der Zeitpunkt der Aufgabebilanz. Denn hierzu hast Du nichts geschrieben.
Erfolgt die Bilanzierung zum 31.12.2007 oder eben erst zum 02.01.2008?
Die Einbringung/Bilanzierung erfolgt zum 02.01.2008, um den Übergangsgewinn erst 2008 versteuern zu müssen.

M.E. ist die GewSt für 2008 an die Gemeinde B zu entrichten, weil der Betrieb für einen Tat dorthin verlagert wurde. Andererseits erscheint das nicht ganz sachgerecht. Das Einzelunternehmen hat in B faktisch nie einen "stehenden Gewerbebetrieb" unterhalten.
Hallo,

vorhin hatte ich paar Zeilen geschrieben, dann ist mein Rechner abgeschmiert. Also ich bin auch für die Neugemeinde. Der Übergangsgewinn ist ja dazu da, einen gleichen Gewinn zwischen 4/3 und 4/1 in der Totale zu erreichen. Das nun ein Teil auf 2008 entfällt ist also in der 4/3 angelegt und nicht "unbillig" (da Gesetz). Wenn es nun ein Unternehmen ist, dass tatsächlich innerhalb eines Tages seine ganze BS verlagern kann, ist es auch kein Mißbrauch, da ja tatsächlich scheinbar am 2.1. Vormittags der Umzug stattfand, ggf. lagen ja die körperlichen Sachen von 31.12. 16.00 Uhr bis 02.01. 8.00 Uhr sogar im Kofferraum o.ä. Auch der Umzug zwischen Gemeinden und das daraus resultierende Alles-oder-Nichts ist im Gesetz angelegt und nicht "unbillig". Die Altgemeinde hat einfach Pech.

mfg
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