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Neuregelung § 10 EStG ab 2010!
17.03.2008, 17:37
Beitrag: #13
RE: Neuregelung § 10 EStG ab 2010!
Passend zum Thema:

Gesetzgeber muss Krankenversicherungsbeiträge steuerfrei stellen
Presseinformation

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 14. März den Gesetzgeber aufgefordert, die privaten Krankenversicherungsbeiträge steuerfrei zu stellen. Eine entsprechende Regelung muss mit Wirkung zum 1. Januar 2010 getroffen werden. Nach Ansicht des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) muss der Abzug von Sonderausgaben völlig neu geregelt werden. Die Entscheidung ist daher für alle Steuerpflichtigen von Bedeutung.

Beiträge zur Krankenversicherung können als Vorsorgeaufwendungen nur in begrenztem Umfang als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Gegen diese Begrenzung hatte ein freiberuflich tätiger Rechtsanwalt und seine nicht berufstätige Ehefrau geklagt. Zusammen mit ihren sechs Kindern hatte die Familie im Jahr 1997 Beiträge in eine private Krankenversicherung in Höhe von insgesamt 36 032 DM aufgewandt. Diese wurden vom Finanzamt nur begrenzt anerkannt.

Der Bundesfinanzhof hatte bereits im Vorfeld Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Beschränkung geäußert und die Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht überlassen. Das oberste deutsche Gericht hat nun mit aktuellem Beschluss diese Begrenzung als verfassungswidrig eingestuft. Die gesetzlichen Höchstbeträge ermöglichen es dem Steuerpflichtigen nicht, in angemessener Höhe für Krankenversicherungsschutz zu sorgen, heißt es in der Begründung.

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, mit Wirkung zum 1. Januar 2010 eine Gesetzesänderung zu treffen. Bis dahin sind die derzeitigen einkommensteuerrechtlichen Vorschriften sowie die Nachfolgeregelungen weiter anzuwenden. Nach Mitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) ist die Entscheidung nicht nur für privat Versicherte, sondern auch für gesetzlich Versicherte von Bedeutung.
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RE: Neuregelung § 10 EStG ab 2010! - Opa - 17.03.2008 17:37

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