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Neuregelung § 10 EStG ab 2010!
17.03.2008, 11:36
Beitrag: #12
RE: Neuregelung § 10 EStG ab 2010!
Wie gesagt, meine Vermutung ist, daß das BVErfG die verfassungswidrigkeit feststellt und den Gesetzgeber auffordert, dies ab 2010 (oder so) abzustellen. Bis dahin kann es bei der derzeitigen Regelung bleiben. Das letzte Beispiel hierzu, was mir spontan einfällt, war die Ungleichbehandlung der Unterhaltspflicht der Kindesmutter gegenüber (3 bzw. 8 Jahre). Die ledige Mutter hatte geklagt, sie bekam recht (es ist eine Ungleichbehandlung), aber bis zur gesetzl. Neuregelung (jetzt einheitlich nur 3 Jahre), kann das bisherige verfassungswidrige Gesetz weiterhin angewendet werden. Hierzu gibt es viele weitere Beispiele. Da kann ich so manche Stammtischdiskussionen schon verstehen: "Es werden mit Absicht verfassungswidrige Gesetze erlassen. Bringt erstmal ein Steuermehraufkommen von..., und in ... Jahren können wir uns ja was Neues einfallen lassen."
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RE: Neuregelung § 10 EStG ab 2010! - Opa - 17.03.2008 11:36

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