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Neuregelung § 10 EStG ab 2010!
15.03.2008, 13:11
Beitrag: #7
RE: Neuregelung § 10 EStG ab 2010!
zaunkönig schrieb:(...)
Im übrigen bin ich der Meinung, dass dem Gesetzgeber mit seiner zunehmenden verfassungsfeindlichen Gesetzgebung auch einmal Einhalt gewährt werden muss.
(...)


Hi Zaunkönig,

dann erkläre mir die Verfassungsfeindlichkeit in Hinsicht auf Streichung der EP bezüglich Fußgängern etc. die keinerlei Kosten haben. Hier wird dir das verfassungsrechtliche (???) Subprinzip der subjektiven Leistungsfähigkeit nicht helfen. Der Staat ist nicht verpflichtet fiktiven Aufwand zum Abzug zuzulassen. Insoweit ist zumindest in dieser Hinsicht die Normierung durch den Gesetzgeber i.O.

mfg

showbee


p.s. die Verweigerungen des Bundespräsidenten sind sachlich ganz anders gelagert gewesen: zum einen der Fall mit dem Luftsicherheitsgesetz, hier ließ sich tatsächlich streiten ob ok oder nicht (sh. dazu einfach mal juris zum Stichwort), insoweit hat sich der BPrä auch sehr weit aus dem Fenster gelehnt. Im anderen Fall hat der Gesetzgeber einfach schlampig gearbeitet und die neuen Kompetenzregelungen nach der Föderalismusreform I nicht beachtet und einfach den alten Gesetzentwurf vor GG-Änderung auch nach der GG-Änderung durchgewunken. Es kann also nicht von Verfassungsfeindlichkeit, vielmehr von Schlamperei gesprochen werden.
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RE: Neuregelung § 10 EStG ab 2010! - showbee - 15.03.2008 13:11

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