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Neuregelung § 10 EStG ab 2010!
14.03.2008, 15:21
Beitrag: #3
RE: Neuregelung § 10 EStG ab 2010!
Hallo Buchi,

genau das hast du richtig erkannt. Insoweit ist es m.E. dumm und fahrlässig seinen Mandanten mögliche Erstattungen vorzuschwelgen. Das BVerfG wird einen Teufel tun und die Pauschalenkürzung rückwirkend aberkennen. Es ist insgesamt ein sehr interessanten (verfassungsrechtliches) Problem. Bei der Entfernungspauschale ergibt sich das insbesondere wenn man bedenkt, dass eine Nichtigkeitsaussprechung des BVerfG (bzgl. der 20km Begrenzung und nur diese ist ja zweifelhaft) dazu führt, dass auch Diejenigen Steuerpflichtigen ohne Aufwand (Fußgänger 3km) wieder einen "fiktiven Aufwand" ansetzen können. Insoweit würde als das BVerfG enorm in Richtung "judicial-activism" schwenken und dem Gesetzgeber einen Bärendienst erweisen, könnte er ja nicht einfach zurück. Insoweit muss m.E. schon das BVerfG aus diesem Grund den Kelch an den Gesetzgeber zurückgeben (so geschieht es in aller Regel bei Verfassungsverstößen gegen den Gleichheitssatz). Dann wird in aller Regel auch eine Übergangsfrist gewährt.

Wer also den Mandanten erzählt die Chancen auf nachträgliche Erstattungen stünden nun bei 50:50 der liegt falsch. Die Chancen liegen wohl er bei 1:99. Für die Zukunft nach Urteil sieht das erst nach 50:50 aus.

Mfg
showbee
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RE: Neuregelung § 10 EStG ab 2010! - showbee - 14.03.2008 15:21

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