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Neuregelung § 10 EStG ab 2010!
14.03.2008, 14:45
Beitrag: #2
RE: Neuregelung § 10 EStG ab 2010!
Hab ich das richtig verstanden, dass dieses Urteil keine Auswirkungen hat auf die Veranlagungszeiträume bis 2009?
Kann also jede Regierung ein Steuergesetz erlassen, von dem es weiß, dass es gegen die Grundrechte verstößt und dabei genau wissen, dass es wenn überhaupt ja sowieso nur irgendwann mal in der Zukunft geändert werden muss?
Kann sowas bei der Entfernungspauschale auch passieren? Trotz vorläufigkeit?
Habe ich da vielleicht etwas falsch verstanden?

Gruß
Buchi
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RE: Neuregelung § 10 EStG ab 2010! - Buchi - 14.03.2008 14:45

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