Auflösung Rückstellung, Verjährung
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14.03.2008, 06:43
Beitrag: #2
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RE: Auflösung Rückstellung, Verjährung
Da sieht man mal, wozu ein Forum gut ist. Nachdem ich mir mein Problem von der Seele geredet habe, hab ich noch ein Urteil gefunden (BFH 10.2.1994, IV R 37/92). Danach wird nicht die Festsetzung des Jahres geändert, wo die Voraussetzungen für die Rückstellung entfallen, sondern es wird das Jahr der Betriebsaufgabe nach § 175 AO Abs. 1 Nr. 2 AO geändert.
Heisst für mich also, ich muss vor Einstellung der Rückstellung prüfen, ob die Voraussetzungen dafür nicht bis heute entfallen sind. Hier noch eine Anmerkung: Die Prüferin ging bis ins Jahr 1996 mit ihren Feststellungen zurück. Dies ging jedoch nur mit verlängerter Festsetzungsfrist wg. Steuerhinterziehung. Fuhr dann ein dickes Mehrergebnis ein und kassierte den Einspruch. Meine erste Amtshandlung war erstmal, die Jahre 1996 bis 1998 wieder auf den Ursprungszustand zurückzusetzen. Als ich sie fragte, ob ihr der Begriff subjektiver Tatbestand oder Vorsatz bekann wären, sah sie mich mit tellergroßen Augen an. (Er hätte doch mehr Erlöse gehabt, dass müsste man doch ändern können.) Auch wenn die Rbh-Stelle von allen Seiten gehasst wird (Berater betiteln mich als hartherzig !!! meine Kollegen bangen um ihre Mehrergebnisse) ich mag meinen Job. Ich habe zumindest teilweise jeden Tag die Möglichkeit Fehler die gemacht wurden, wieder richtig zu stellen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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Auflösung Rückstellung, Verjährung - Kiharu - 13.03.2008, 22:31
RE: Auflösung Rückstellung, Verjährung - Kiharu - 14.03.2008 06:43
RE: Auflösung Rückstellung, Verjährung - Dragon - 14.03.2008, 09:30
RE: Auflösung Rückstellung, Verjährung - Kiharu - 14.03.2008, 11:13
RE: Auflösung Rückstellung, Verjährung - Keaton - 14.03.2008, 11:27
RE: Auflösung Rückstellung, Verjährung - Dragon - 14.03.2008, 11:35
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