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ÜN-Pauschbeträge Ausland
13.03.2008, 17:18
Beitrag: #2
RE: ÜN-Pauschbeträge Ausland
Hi Dragon,

nein, die Auslands-Tabellen gelten für alle E-Arten. Die Tabellen stützen sich ja auf die Ermächtigungsgrundlage des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 4 EStG. Der gilt zuallererst für Gewinneinkünfte und via § 9 Abs. 5 S. 1 EStG auch für Überschusseinkünfte. Ob der Ansatz zu einer "offensichtlich unzutreffenden Besteuerung" führt, muss man am Einzelfall prüfen. Soweit ein Haus vorhanden ist, verursacht dies zumindest Kosten, was grundsätzlich den pauschalen Ansatz rechtfertigt. Es kann allerdings nicht durch paar Tage Aufenthalt zu Berufszwecken effektiv der gesamte Jahresaufwand für das Haus steuermindernd berücksichtigt werden. Also benötigt man die ungefähren Gesamtkosten des Objektes und die Dauer des Auslandsaufenthaltes.

Mfg
showbee
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ÜN-Pauschbeträge Ausland - Dragon - 13.03.2008, 17:09
RE: ÜN-Pauschbeträge Ausland - showbee - 13.03.2008 17:18

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