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Offenlegung einer GmbH i.L.
06.03.2008, 11:31
Beitrag: #5
RE: Offenlegung einer GmbH i.L.
Hallo,

§ 71 Abs. 1 HGB dürfte "einschlägiger" sein. Danach haben die Liquidatoren u. a. einen Jahresabschluss und einen Lagebericht aufzustellen.

Ich habe mich gerade mit der Frage beschäftigt, ob auch die Liquidationsschlussbilanz offengelegt werden muss. Lutter/Hommelhoff, GmbHG (allerdings 16. Aufl. 2004), § 71 Rn. 12 meinen: ja. Weiß jemand näheres?
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RE: Offenlegung einer GmbH i.L. - jurico - 06.03.2008 11:31

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