Unterhalt
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06.03.2008, 11:24
Beitrag: #5
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RE: Unterhalt
Opa schrieb:Zitat:-Kann alles als Sonderausgaben abgesetzt werden (Frau versteuert natürlich dann die Einnahmen)?JA Habe das im NWB gefunden: Unterhaltsleistungen sind einmalige oder laufende Geld- und Sachleistungen, die ohne Gegenleistung gewährt werden. Der Begriff der Unterhaltsleistungen ist gesetzlich nicht definiert. Es ist aber höchstrichterlich geklärt, dass er mit dem in § 33a EStG verwendeten Begriff „Aufwendungen für den Unterhalt” inhaltlich übereinstimmt ( BFH, Urteil v. 3. 6. 2002 - XI B 206–208/01 VAAAA-67954 ). Maßgeblich ist demnach, dass die Aufwendungen für Zwecke des Unterhalts gemacht worden sind. Hierunter sind zunächst typische Aufwendungen zur Bestreitung der Lebensführung, z. B. für Ernährung, Kleidung, Wohnung, zu verstehen. Aber auch Naturalunterhaltsleistungen, wie etwa die Überlassung einer Wohnung, können in Höhe des Sachwerts den Tatbestand von Unterhaltsaufwendungen erfüllen. Nicht zu den Unterhaltsleistungen gehört Schuldzinsen für gemeinsam aufgenommene Darlehensverbindlichkeiten oder deren Tilgung ( BFH, Urteil v. 17. 5. 2006 - XI B 128/05 NAAAC-09310 ). |
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