Unterhalt
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06.03.2008, 09:50
Beitrag: #3
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RE: Unterhalt
Da müßten die jeweiligen Unterhaltsansprüche berechnet werden:
in etwa so: Nettoeinkommen Ehemann ggfls. zuzüglich Wohnwert 1/2 Hausanteil (s.u. wenn als Naturalunterhalt angerechnet) und abzgl. grundstücksbezogener Kosten (=verbrauchsunabhängige Kosten, Instandhaltungsrücklage, Zinsaufwand, Tilgungsaufwand) abzgl. ehebedingter sonstiger Schulden abzgl. Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ggfls. abzgl. Erwerbstätigkeitsbonus = anrechenbares Einkommen Ehemann Einkommen Ehefrau zuzüglich Wohnwert 1/2 Hausanteil, berechnet wie beim Ehemann, soweit sie mit den Kosten belastet wird = anrechenbares Einkommen Ehefrau Anrechenbares Einkommen Ehemann und Ehefrau : 2 = Bedarf Bedarf abzgl. anrechenbares Einkommen Ehefrau = Unterhaltsanspruch Erfüllung des Unterhaltsanspruchs: Naturalunterhalt: Wohnwert Hausanteil Ehemann - wobei streitig ist, in welchem Umfang der Wohnwert auf die Kinder entfällt (z.B. Anteil Eltern-Kind: 2 :1, aber Kindesunterhalt darf nicht wegen mietfreiem Wohnen gekürzt werden, nur Ehegattenunterhalt) sonstige Zahlungen des Ehemanns für verbrauchsabhängige Kosten Barunterhalt Beste Grüße Vorwitzig |
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RE: Unterhalt - Petz - 05.03.2008, 21:34
RE: Unterhalt - Vorwitzig - 06.03.2008 09:50
RE: Unterhalt - Opa - 06.03.2008, 10:49
RE: Unterhalt - limo - 06.03.2008, 11:24
RE: Unterhalt - Opa - 06.03.2008, 11:40
RE: Unterhalt - limo - 06.03.2008, 11:43
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