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Unterhalt
06.03.2008, 09:50
Beitrag: #3
RE: Unterhalt
Da müßten die jeweiligen Unterhaltsansprüche berechnet werden:

in etwa so:
Nettoeinkommen Ehemann
ggfls. zuzüglich Wohnwert 1/2 Hausanteil (s.u. wenn als Naturalunterhalt angerechnet) und abzgl. grundstücksbezogener Kosten (=verbrauchsunabhängige Kosten, Instandhaltungsrücklage, Zinsaufwand, Tilgungsaufwand)
abzgl. ehebedingter sonstiger Schulden
abzgl. Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle
ggfls. abzgl. Erwerbstätigkeitsbonus
= anrechenbares Einkommen Ehemann

Einkommen Ehefrau
zuzüglich Wohnwert 1/2 Hausanteil, berechnet wie beim Ehemann, soweit sie mit den Kosten belastet wird
= anrechenbares Einkommen Ehefrau

Anrechenbares Einkommen Ehemann und Ehefrau : 2 = Bedarf
Bedarf abzgl. anrechenbares Einkommen Ehefrau = Unterhaltsanspruch

Erfüllung des Unterhaltsanspruchs:
Naturalunterhalt:
Wohnwert Hausanteil Ehemann - wobei streitig ist, in welchem Umfang der Wohnwert auf die Kinder entfällt (z.B. Anteil Eltern-Kind: 2 :1, aber Kindesunterhalt darf nicht wegen mietfreiem Wohnen gekürzt werden, nur Ehegattenunterhalt)
sonstige Zahlungen des Ehemanns für verbrauchsabhängige Kosten
Barunterhalt

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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Unterhalt - limo - 05.03.2008, 21:00
RE: Unterhalt - Petz - 05.03.2008, 21:34
RE: Unterhalt - Vorwitzig - 06.03.2008 09:50
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